Programm


Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg zum Gutachter zu begleiten. Wir versprechen Ihnen nicht, dass es einfach wird. Was wir jedoch versprechen ist, dass Sie nach Abschluss unserer Akademie das Rüstzeug haben, mit Ihrem bereits vorhandenen beruflichen Fachwissen erfolgreich und qualifiziert als Sachverständiger zu arbeiten.


Seminar

Tag 1

09:00 -

10:00

 

10:15 -

13:15

 

13-45 -

16:00

 

16:15-

18:30

 

19:30-

21:00

 

Tag 2

09:00 -

10:00

 

10:15 -

13:15

 

13-45 -

16:00

 

16:15-

18:30

 

19:30-

21:00

 

Tag 3

09:00-

10:00

 

10:00-

13:30

 

14:30-

17:00

 

17:00-

18:00

 

Inhalt

Sachverständiger werden

- Praxisbericht-

 

Rechtliche Grundlagen 

- Was muss ich beachten-

 

Gutachtenerstellung I

- Aufbau & Struktur-

 

Messtechnik im Einsatz

- Verwendung im Gutachten-

 

Tutorium (freiwillig)

 -Fragen und Antworten zu Tag 1

 

 

Prüfungsvorbereitung 

- Vergabe der Prüfungsaufgabe-

 

Gutachtenerstellung II

- Inhalt & Darstellung

 

Normen & Gesetze

- Umgang mit DIN

 

Erfolgreich als Gutachter

- Marketing & Vertrieb

 

Tutorium (freiwillig)

 -Fragen und Antworten zu Tag 2

 

 

 

Schriftliche Prüfung

 

Prüfungsgespräch

20 Minuten/ pro Teilnehmer

 

Präsentation Prüfungsaufgabe

15 Minuten/ Teilnehmer

 

Abschlussbesprechung

Bekanntgabe der Ergebnisse

Dozent

Volker Thurwach

Dachdeckermeister

 

Prof. Karl Fresenius

Richter am Landgericht a.D.

 

Stefanie Riedel

Volljuristin

 

ö.b.u.v. Dipl. Ing. Brandstrup BSV-Messtechnik

 

 

 Team BSV-Dozenten

 

 

Christoph Riedel

Geschäftsführer BSV

 

Stefanie Riedel

Volljuristin

 

Dr. Ing. Heiko Füller

Leiter BSV-Messtechnik

 

Christoph Riedel

Geschäftsführer BSV

 

 

Team BSV-Dozenten

 

 

 

Prüfungskommission

 

 

Prüfungskommission

 

 

Prüfungskommission

 

 

Team BSV-Dozenten



Nach Abschuss der Präsenzveranstaltung muss ein schriftliches Gutachten als Prüfungsaufgabe erstellt werden. Die Aufgabenstellung wird dabei entsprechend dem Fachgebiet des Kandidaten gestellt. Erst nach dem Vorliegen des Gutachtens und dem Bestehen der Gutachtenprüfung werden Zeugnisse und Zertifikate ausgestellt. Im Falle des Nichtbestehens wird eine Teilnahmebestätigung erteilt.