Beweissicherung


Es gibt private und gerichtliche Beweissicherungsverfahren. Sinn und Zweck dieser Verfahren ist es, die Ist-Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Zukunft festzuhalten.   So können in der Zukunft keine Streitigkeiten über den dokumentierten Zustand entstehen.    

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Private Beweissicherung

Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an Nachbargebäuden/Wohnungen entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es zu empfehlen, vor Beginn solcher Bauarbeiten, eine Beweissicherung durchzuführen. Dabei schätzen wir zunächst durch Einsicht in Ihre Planungsunterlagen ein, wie groß der Einflussbereich ist und überprüfen und dokumentieren dann den Zustand der Nachbargebäude/Wohnungen in diesem Einflussbereich vor Beginn der Bauarbeiten.

Gerichtliche Beweissicherung

Von der Beweissicherung abzugrenzen ist das selbständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO). Hierunter zu verstehen ist ein gerichtliches Verfahren, das durch einen entsprechenden Antrag veranlasst wird und dem eigentlichen Hauptprozess vorgelagert ist. Ziel ist es einerseits einen Rechtsstreit zu vermeiden, indem die streitigen Fragen durch einen unabhängigen Gutachter geklärt werden und dadurch eine außergerichtliche Einigung möglich wird. Kommt es zu keiner Einigung, so sind mit dem Gutachten, dass im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens erstellt wurde, die Beweise gesichert, da ein solches Gutachten vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist, im Gegensatz zu einem Privatgutachten, das lediglich als qualifizierter Parteivortrag eingebracht werden kann. Das Gericht bestimmt im selbständigen Beweisverfahren den Gutachter und gibt diesem zu beantwortende Fragen vor. Im Baubereich z.B., ob Baumängel vorliegen, welche Ursachen diese haben, wie diese beseitigt werden können und welche Kosten dafür anfallen.