Qualitätsversprechen


Sie sollen sich von uns gut betreut fühlen. Daher legen wir größten Wert auf die zeitnahe Vergabe von Ortsterminen und eine zügige Gutachtenerstellung im Nachgang. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der klar verständliche, fachlich belastbare Aussagen trifft und für Sie jederzeit erreichbar ist. Lesen Sie auch Kundenstimmen. 


Versicherung

Wir sind von unserem Sach- und Fachwissen überzeugt und wissen um die Wichtigkeit Ihres Anliegens. Trotzdem aller Sorgfalt können jedoch auch uns Fehler unterlaufen. Deshalb verfügen wir für den Fall der Fälle eine Haftpflichtversicherung,  damit Sie als unser Kunde auf der sicheren Seite sind. Unsere Haftungssumme beträgt 1.000.000 Euro pro Beauftragung und kann für einzelne Großprojekte erhöht werden. 

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Zertifizierung

Unsere Sachverständigen werden regelmäßig bei TÜV und Dekra fortgebildet und verfügen über langjährige Berufserfahrung. Oben sehen Sie das Zertifikat unseres leitenden Sachverständigen. Ein solches Siegel trägt dann auch Ihr Gutachten. 

Daneben betreiben wir eine eigene Akademie, in der wir unsere  Mitarbeiter sowie externe Partner aus- und fortbilden.



DIN EN ISO/IEC 17024 : 2012

Die europäische Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024 : 2012 ist nach Aussage des Verbandes DGSV (Deutscher Gutachter und Sachverständigenverband) als Qualifikationsnachweis für Sachverständige anerkannt. Diese personengebundene Zertifizierung ist ein verbindliches Regelwerk und wird streng überwacht. Dadurch wird die Qualität der Zertifizierung garantiert. Die Personenzertifizierung stellt einen europaweit anerkannten Nachweis dar.

 

Als anerkanntes Qualifizierungssystem setzt sich der einheitliche Zertifizierungsprozess unter Berücksichtigung der  DIN EN ISO/IEC 17024 : 2012 gegenüber der rein nationalen Qualifikation der öffentlichen Bestellung immer mehr durch und gewinnt aufgrund kontrollintensiver Überwachung und notwendigen Rezertifizierungen immer mehr Bedeutung gegenüber der öffentlichen Bestellung


Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Da unsere Dienstleistung auf einem offenen und persönlichen Verhältnis mit Ihnen als Kunde basieren soll, behalten wir uns vor, einzelne Aufträge abzulehnen. Auch möchten wir für Sie überregional tätig werden. Beides wäre uns im Falle  der öffentlichen Bestellung und Vereidigung nur bedingt möglich. Nichtsdestotrotz haben wir in unserem Team  öffentlich bestellte und vereidigte  sowie staatlich anerkannte Sachverständige. Diese setzen wir ein, wenn Sie es wünschen oder die Rechts- und Sachlage dies erfordert.